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Der Notruf Folgende Angaben sind generell beim Notruf zu machen:
Notrufnummern in der BRD:
Die Tel.-Nr. 110 und 112 können bundesweit kostenlos erreicht werden. Die früher in manchen Bundesländern gebräuchliche Notrufnummer 19222 für den Rettungsdienst ist nicht mehr gültig. Teilweise kann über sie noch der Krankentransport angefordert werden.
in der Schweiz gelten folgende Notrufnummern:
in Österreich gelten folgende Notrufnummern:
Europaweit kann die Telefonnummer 112 als Notrufnummer genutzt werden. Sie ist sowohl für Notrufe an die Polizei, Feuerwehr, als auch an den Rettungsdienst zu verwenden. Die eingegangenen Meldungen werden an die betreffende Leitstelle weitergeleitet.
Notruf und Handy
Das Handy ist das in Bezug auf den Notruf derzeit beste Mittel, um einen Notruf abzusetzen. Dabei sollten allerdings einige Dinge beachtet werden:
Der weltweite Notruf über das GSM-Netz (GSM = Global System For Mobile Communications) ist die 112. Über diese Nummer wird in fast allen Ländern eine Zentrale erreicht, welche Notrufe entgegen nimmt. Nur in wenigen Ländern ist dies nicht der Fall (Info erteilt Ihnen ggf. Ihr Mobilfunknetzbetreiber). Um den Notruf absetzen zu können muss in das Mobiltelefon eine SIM-Karte des Netzwerkbetreibers eingelegt sein. Der Notruf kann auch abgesetzt werden, wenn im Handy kein PIN-Code zum Freischalten eingegeben wurde bzw. wenn das Gerät nicht in Ihrem Netz eingebucht ist. Die Nummer ist generell gebührenfrei.
Weitere Notrufnummern, welche in Deutschland verwendet werden können: Die 110: Über diese Nummer wird die Polizei erreicht. Dies funktioniert allerdings nur, wenn sich das Handy im Mobilfunknetz eingebucht hat. Die Nummer ist dann allerdings auch kostenfrei erreichbar.
Und noch ganz allgemein:
Vergessen Sie nicht die Rettungskette:
Und denken Sie bitte daran: An der Unfall-/Notfallstelle geht generell der EIGENSCHUTZ des Helfers vor! Ortung von Handys in Notfall: Durch die Björn-Steiger-Stiftung wurde 2006 die erste kostenlose Handy-Ortung im Notfall initiiert. Seit im März 2009 die aktuelle "NotrufVerordnung" in Kraft getreten ist, sind die Netzbetreiber verpflichtet, der Notrufabfragestelle Angaben zum Standort des Endgerätes, von dem die Notrufverbindung ausgeht, mitzuteilen. Es wird also immer die Telefonnummer übermittelt sowie bei Mobiltelefonen der Standort anhand übermittelter GPS-Daten bzw. zumindest der Funkzelle, in der sich das Handy befindet. Eine Einwilligung des Anrufers dazu ist nicht erforderlich.
Links zu weiteren Infos:
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