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Der Verbandkasten KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 (geänderte Norm ab 01.01.2014)
Folgende Verbandmaterialien sind steril: Verbandpäckchen, Verbandtücher und Wundkompressen. Der Wundschnellverband ist keimarm. Bei der Wundversorgung sollten nur die sterilen bzw. keimarmen Verbandmaterialien direkt mit der Wunde in Berührung kommen. Verbandmaterialien mit aufgedrucktem Verfallsdatum sind nach Ablauf auszutauschen. Ebenso sind die sterilen Verbandmaterialien auszutauschen, wenn die Verpackung beschädigt wurde. Daneben sollten insbesondere der Wundschnellverband und das Pflaster regelmäßig überprüft werden, da diese durch die starken Temperaturschwankungen im KFZ in ihrer Qualität beeinträchtigt werden.
Generell gilt die Empfehlung: Überprüfen Sie Ihren Verbandkasten am besten halbjährlich darauf, ob die Materialien noch in Ordnung sind. Der komplette Austausch des KFZ-Verbandkastens alle 2-3 Jahre ist zu empfehlen.
Verbandkasten im Betrieb nach DIN 13157 oder DIN 13169 (geänderte Norm ab 11/2009) Nach der Vorschrift BGV/GUV-V A1 hat jeder Betrieb ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung vorzuhalten. geeignetes Material enthalten z.B. der kleine (DIN 13157) bzw. große (DIN 13169) Verbandkasten. Generell gilt für Art, Menge und Aufbewahrungsort der Erste-Hilfe-Materialien, das dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sowie in Abhängigkeit der Betriebsgröße festzulegen ist. Dabei sollten die vorhandenen betrieblichen Gefahren, die räumliche Ausdehnung und Struktur des Betriebes, sowie die Organisation des (betrieblichen) Rettungswesens Berücksichtigung finden. Je nach Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche medizinische Geräte bzw. Hilfsmittel erforderlich sein (z.B. AED (Automatisierter Externer Defibrillator), Antidote bei Vergiftungen, etc.).
Verbrauchtes oder beschädigtes Verbandmaterial, bzw. nach Ablauf des Verfallsdatums ist zu ersetzen.
Dabei sollte je nach Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter folgende Anzahl an Verbandkästen bereitgehalten werden:
Dabei kann ein Verbandkasten DIN 13169 durch zwei Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden. Für Tätigkeiten im Außendienst (Erste-Hilfe-Material in Werkstatt und Einsatzfahrzeugen) kann auch der KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Sanitätstasche nach DIN 13160 Der Inhalt einer Sanitätstasche gemäß DIN 13160 wird z.B. in der GUV-SI 8047 (Mit der Schulklasse sicher unterwegs) als geeignetes Verbandmaterial empfohlen.
Verbrauchtes oder beschädigtes Verbandmaterial, bzw. nach Ablauf des Verfallsdatums ist das Material zu ersetzen. |